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Mach mit - bleib fit!

Vereinssport beim TV Friesen Telgte.

Versicherungsschutz

Der TV Friesen bietet Versicherungsschutz.  Aber nicht immer!

 

Den Versicherungsschutz der Sporthilfe genießen generell alle aktiven und passiven Mitglieder des TV Friesen bei allen Veranstaltungen des Vereins:

  • Training, Wettkampf, Meisterschaft
  • bei Fortbildungsveranstaltungen
  • als Schieds-, Kampf- und Zielrichter
  • auf den direkten Wegen zu und von den Vereinsveranstaltungen
  • bei Festveranstaltungen

und zwar in den Bereichen:

Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Rechtsschutz-,

Kranken-, und Reisegepäckversicherung bei Auslandsreisen.

Für den Versicherungsschutz ist einzig und allein die Mitgliedschaft im Verein entscheidend.

Was tun bei Eintritt eines Schadens?

Der eingetretene Schaden ist unverzüglich in der Geschäftsstelle oder bei Jutta Niermann zu melden. Dafür sind die entsprechenden Schadenformulare der Sporthilfe zu verwenden, die dann auch an die Sporthilfe nach Lüdenscheid weitergereicht werden. Dort wird über eine eventuelle Eintrittspflicht entschieden.

Der Geschädigte selbst erhält bei Abgabe der Schadenanzeige den anhängenden Talon für seine Unterlagen.

Die Entschädigung der Sporthilfe kann die eigene private Vorsorge nicht ersetzen. Sie ist als Beihilfe zu verstehen, die insbesondere bei schweren und schwersten Unfällen eintritt. Sie ist keine Vollversicherung für die Vereinsmitglieder, so dass Eigenbehalte bei den Verunfallten verbleiben müssen.

Oft gestellte Fragen

Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?

Die Sportversicherung kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Sie kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Hierzu verweisen wir auch auf das Vorwort zur Sportversicherung, dass Sie Ihrem Merkblatt entnehmen können. Für den normalen Vereinsbetrieb ist die Sportversicherung eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Mitglied. Allerdings kann die Sportversicherung nur den pauschalen Versicherungsbedarf abdecken. Den Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im größeren Umfang vorhanden), Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (GmbH z. B. für Vermarktung des Vereins).

Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf, weil die Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung entsprechen, muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Allerdings sollte man beachten, dass dieser Individualbedarf ja nicht nur für die Betätigung im Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros erteilen gern weitere Auskunft.

Muss jeder Unfall gemeldet werden?

Sie sollten vorsichtshalber jeden Unfall auf den vorgesehenen Formularen an das Versicherungsbüro melden. Entscheiden Sie bitte nicht selbst, ob für diesen Unfall eine Leistung aus der Sportversicherung erfolgen kann oder nicht - dafür ist das Versicherungsbüro für Sie da.

Ich habe eine private Unfallversicherung. Muss ich einen Sportunfall bei meiner privaten Versicherung und bei der Sportversicherung anmelden? Was passiert, wenn sich ein Dauerschaden (Invalidität) ergibt?

Sie müssen den Unfall auf jeden Fall bei allen Versicherern anmelden und jeden Versicherer über das Bestehen der anderen Versicherungen informieren. Auch einen Invaliditäts-Anspruch bei dem Verbleib körperlicher Schäden sollten Sie bei allen Gesellschaften anmelden. Danach erfolgt die Bearbeitung des Schadenfalles durch einen Versicherer, der die Führung übernimmt. Die anderen Gesellschaften schließen sich bei der Schadenregulierung dann in aller Regel den Entscheidungen des führenden Versicherers an. Das erspart Ihnen nach Anmeldung des Schadens eine Menge Arbeit. Ansonsten haben Sie i.d.R. aus allen Verträgen Leistungen zu erwarten.

 

Warum werden bei Zahnschäden nicht die vollen Restkosten übernommen?

Wer einen Zahnschaden außerhalb des Sports hat, muss den gesamten Selbstbehalt selber finanzieren. Der Sport sorgt über die Sportversicherung für eine Beihilfe, um den finanziellen Schaden zu lindern. Die Sportversicherung kann keine Vollversicherung und keine private Vorsorge ersetzen.

 

Der Verein hat eine Kfz.-Zusatzversicherung abgeschlossen. Muss bei einem Kfz.-Schaden die eigene Kaskoversicherung in Anspruch genommen werden?

Ja. Besteht eine eigene Kaskoversicherung muss diese zuerst in Anspruch genommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird mit der Selbstbeteiligung in der Kfz.-Zusatzversicherung verrechnet.

Der nachgewiesene Verlust des Schadenfreiheitsrabattes wird von der Kfz.-Zusatzversicherung mit max. Euro 300,-- erstattet.

 

Wem melde ich den Schaden an einem fremden Fahrzeug?

Der Schaden an einem fremden Fahrzeug ist der eigenen Kfz.-Haftpflichtversicherung

 

Warum muss ich dem Sportversicherer meine eigene Privathaftpflicht-Versicherung nennen, wenn ich doch über die Sportversicherung versichert bin?

In bestimmten Fällen ist ein Schaden sowohl durch die Sporthaftpflichtversicherung als auch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall teilen sich die beiden Versicherer den Schaden. Das ist ein rein interner Vorgang, der für den Versicherten keine Nachteile hat.

 

Formulare zum Download