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Verbote im Judo und ihre Konsequenzen

Seit der Änderung der Regeln sind viele Dinge, die vorher erlaubt waren in den Strafenkatalog der IJF aufgenommen worden. So ist das Fassen in die Hose ohne eindeutigen Wurfansatz nicht erlaubt. Auch das so genannte "Knechten" (Der Gegner drückt den Partner mit einer Hand im Nacken nach unten, sodass er sich nicht mehr Aufrichten kann) wird mit einer Strafe geahndet. Ebenso werden Scheinangriffe, das sind Wurfansätze bei denen der Gegner nicht Ausweichen muss, mit einer Strafe, dem Schido bestraft. Dazu kommen noch Bestrafungen bei Inaktivität, offensichtlichen Blocken von Angriffen und passiven Griffkampf. Auch das falsche Greifen am Judoanzug der so genannte Pistolengriff ist verboten. Neben diesen speziellen Regeln sind natürlich Vergehen wie Spucken, Treten, Beleidigen, Beißen, Kneifen und Schlagen verboten und werden mit einer Disqualifikation geahndet. Auch ein Angriff auf die Wirbelsäule beziehungsweise das Abrollen frontal über den Kopf (Diving) wird mit einer sofortigen Disqualifikation, auf japanisch Hansakumake, bestraft. Bei schweren Regelverstößen kann der Kämpfer sogar von dem gesamten Turnier ausgeschlossen werden. Dies passiert besonders dann, wenn der Judoka den Kampfrichter persönlich beleidigt oder sich unsportlich gegenüber seinen Mitkämpfern benimmt. 

Verstößt man gegen die Regeln bekommt der Kämpfer einen Schido in Form einer gelben Karte. Diese hat noch keine Auswirkungen auf den Punktestand des Kampfes. Erst die zweite Strafe wirkt sich negativ auf den Verlauf des Kampfes aus. Diese werden zu einem Yuko für den anderen Judoka zusammen gezogen. Bei drei Schidos bekommt der Gegner einen Waz-ari und bei vier Schidos ist der Kampf vorzeitig vorbei und der Judoka bekommt eine rote Karte. Diese zählt allerdings nur für einen Kampf. Nur eine direkte Disqualifikation führt zu einem Ausschluss vom gesamten Turnier.